Nachweis der Befreiung von der Bauabzugsteuer nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG
Beauftragen Unternehmen, Vermieter oder öffentliche Einrichtungen sogenannte Bauleistungen, dazu zählen nach dem Einkommensteuergesetz auch viele Schließ-, Sicherungs- und Montagearbeiten, müssen sie eigentlich 15 % der Rechnungssumme einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen (Bauabzugsteuer nach § 48 EStG). Legen wir eine gültige Freistellungsbescheinigung vor, entfällt dieser Steuerabzug, Sie können unsere Rechnung ohne Abzug in voller Höhe begleichen, ohne ein Haftungsrisiko einzugehen.
Ausgestellt vom Finanzamt Hannover-Mitte für Klemens Klose (K. Klose e.K.)
Sicherheitsnummer: 2324 2005 0419
Gültigkeitszeitraum laut Bescheinigung: 01.12.2025 bis 30.11.2027