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Freistellungsbescheinigung

Nachweis der Befreiung von der Bauabzugsteuer nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG

Was bedeutet das für Sie als Geschäftskunde?

Beauftragen Unternehmen, Vermieter oder öffentliche Einrichtungen sogenannte Bauleistungen, dazu zählen nach dem Einkommensteuergesetz auch viele Schließ-, Sicherungs- und Montagearbeiten, müssen sie eigentlich 15 % der Rechnungssumme einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen (Bauabzugsteuer nach § 48 EStG). Legen wir eine gültige Freistellungsbescheinigung vor, entfällt dieser Steuerabzug, Sie können unsere Rechnung ohne Abzug in voller Höhe begleichen, ohne ein Haftungsrisiko einzugehen.

Unsere Bescheinigung

Ausgestellt vom Finanzamt Hannover-Mitte für Klemens Klose (K. Klose e.K.)
Sicherheitsnummer: 2324 2005 0419
Gültigkeitszeitraum laut Bescheinigung: 01.12.2025 bis 30.11.2027

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b EStG, gültig 01.12.2025 bis 30.11.2027, ausgestellt vom Finanzamt Hannover-Mitte für K. Klose e.K.
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Leistungen

Schlüsseldienst Einbruchschutz Sicherheitstechnik

Service

Einsatzgebiet Kontakt Tel.: 0511 - 958 68 34 info@schluesseldienst24std.de

An der Johanniskirche 10
30629 Hannover

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Freistellungsbescheinigung

Erreichbarkeit

24 Stunden täglich erreichbar

Von der Kriminalpolizei empfohlener Fachbetrieb

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